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Allgemeine Geschäfstbedingungen

1.  Allgemeines:
Für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen und zwar auch dann, wenn der Käufer, Besteller u. dgl. andere Bedingungen vorschreibt. Abänderungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden sind ungültig.
Unsere Angebote sind freibleibend. Schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung für uns verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns und können Preiserhöhungen nach sich ziehen. In den Fällen der Sofortlieferung ersetzt die Rechnungslegung die Auftragsbestätigung.

 2.  Webshop & Reifen-/Felgenkonfigurator:
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es zwischen Bestellungen im Webshop und der Auftragsabwicklung (Reservierung) zeitliche Differenzen geben kann, woraus sich in seltenen Fällen Zwischenverkäufe ergeben können.
Es handelt sich um einen B2B-Shop. Preise in unserem Webshop sind daher ausschließlich Preise exkl. MwSt.
Bei dem auf unserer Homepage angebotenen Konfigurator gelten die Bedingungen des entsprechenden Drittanbieters, insbesondere betreffend technischer Konfigurationen. Es handelt sich dabei um keinen Webshop, sondern um eine Reservierungsmöglichkeit mit Preisinformation.

 3.  Lieferbedingungen-Lieferfristen:
Lieferung und Berechnung erfolgen ausschließlich zu den am Tag des Versandes oder der Abholung der Ware gültigen Preisen und Bedingungen zuzüglich Umsatzsteuer. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen. Die allenfalls bestätigten Lieferzeiten halten wir nach Möglichkeit ein, müssen jedoch bei Überschreitung derselben jeden Schadenersatz ablehnen.

 4.  Depotreifen:
Bei uns eingelagerte Kundenreifen können von uns nach Ablauf einer Frist von 2 Jahren ab der letzten Einlagerung ohne Rücksprache mit dem Kunden entsorgt werden.

 5.  Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Wiederverkäufer sind jedoch berechtigt, die Ware in ihrem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Der Kunde verpflichtet sich jedoch, auf unse­ren Wunsch, seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung an seine Abnehmer abzutreten und den zur Wirksamkeit erforderlichen Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir sind im Falle einer Zession ferner jederzeit zur Verständigung der Abnehmer des Kunden berechtigt. Die Zustimmung zur Weiterveräußerung erlischt, sobald über das Vermögen des Kunden ein lnsolvenzverfahren eröffnet wird.

 6.  Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vermerken auf der Rechnung bzw. dem Verkaufsbeleg.

a)   Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von mindestens 10 % p.a. sowie Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen.
b)   Weiters sind wir bei Zahlungsverzug berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten.
c)   Skontoabzüge dürfen nur bei Vereinbarung und diesbezüglichem Vermerk auf der Rechnung innerhalb der vorgesehenen Frist vorgenommen werden.
d)   An Angestellte und Vertreter unserer Firma kann nur dann mit schuldbefreiender Wirkung Zahlung geleistet werden, wenn diese inkassoberechtigt sind. Sie sind angewiesen, Ihnen die Vollmacht vorzuweisen.
e)   Sind mehrere Rechnungen zur Zahlung offen, sind wir auch bei gegenteiliger Zahlungswidmung berechtigt, die Zahlung auf die älteste Schuld anzurechnen.
f)    Eine Zurückhaltung oder Aufrechnung von Zahlungen seitens des Käufers mit irgendwelchen Gegenansprüchen wird ausge­schlossen.

7.  Gewährleistung und Haftung:
Gewährleistungsansprüche können nur seitens unseres unmittelbaren Abnehmers (Kunden) und zwar ausschließlich innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Lieferung an, gestellt werden. Die Reifen müssen franko an uns gesandt werden. Bei berechtigten Reklamationen ersetzen wir den Zeitwert des Reifens. Kann der Fehler durch Instandsetzung beseitigt werden, so beschränkt sich der Gewährleistungsanspruch auf die Instandsetzung durch uns.
Sofern durch Gesetz nicht zwingend anders vorgeschrieben, haften wir nicht bei leichter Fahrlässigkeit.
Schadensersatzansprüche jeder Art gegen uns bzw. gegen unsere Lieferanten sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Sachschäden, die der Kunde als Unternehmer erleidet (§ 9 PHG). Für den Fall, daß der Kunde die vertrags-gegenständliche Ware an einen oder andere Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, bei sonstigem Schadenersatz den Ausschluß für Sachschäden im Sinne des § 9 PHG an den anderen Unternehmer zu überbinden.

Keine Gewährleistung ist möglich, wenn:

a)   der Reifen durch äußere Einwirkungen und mechanische Verletzungen schadhaft geworden ist;
b)  die Beschädigung durch Fahrlässigkeit oder Unfall entstanden ist;
c)   der Reifen auf nicht einwandfreien Felgen montiert oder unsachgemäß auf diese aufgezogen wurde;
d)  der Reifen durch unrichtige Radstellung oder Unwucht schadhaft wurde;
e)  der Reifen einer zu hohen, nicht zugedachten Höchstgeschwindigkeit oder Belastung ausgesetzt wurde;
f)   der für den Reifen und das bestimmte Fahrzeug vorgeschriebene Luftdruck nicht eingehalten wurde;
g)  der Reifen von Fremden repariert oder sonstwie bearbeitet wurde.

 8.  Verschiedenes:
Wir sind berechtigt, die personenbezogenen Daten unserer Kunden zu verwerten und zu speichern. Für Beratung und Empfehlun­gen unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Haftung.

 9.  Geltung österreichischen Rechts:
Mit unseren ausländischen Geschäftsfreunden vereinbaren wir die Geltung des österr. Rechtes, gleichgültig, wo der Vertrag ge­schlossen wurde.

10.  Gerichtsstand:
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage unterwerfen sich die Vertragsteile dem jeweils zuständigen Gericht in Linz. FN 80139b, Landesgericht Linz